Der AUTO Führerschein klasse B197

PKW-Führerschein Klasse B197
Die Führerscheinklasse B197 ist die moderne Alternative zur klassischen Klasse B. Sie erlaubt die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug – trotzdem darfst du anschließend Schaltwagen fahren. Möglich wird das durch eine Schaltausbildung im Rahmen der Fahrschule, die mit einer internen Testfahrt bestätigt wird.
B197 eignet sich ideal für alle, die sich bei der Prüfung auf ein Automatikfahrzeug konzentrieren möchten, aber im Alltag auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren wollen.
Fakten auf einen Blick
Mindestalter:
18 Jahre (bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17)
Berechtigung:
Pkw bis 3.500 kg, mit Schalt- und Automatikgetriebe, Anhänger bis 750 kg
Einschluss:
Klassen AM und L
Besonderheiten:
Prüfung auf Automatik möglich, trotzdem Erlaubnis für Schaltwagen – dank dokumentierter Schaltausbildung (mind. 10 Fahrstunden + Testfahrt in der Fahrschule)
Theorie Klasse B197
Die theoretische Ausbildung ist identisch zur Klasse B. Du lernst alles Wichtige für das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr, unabhängig vom Getriebetyp.
Fakten zur Theorieausbildung
Ohne Vorbesitz:
12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Theorieprüfung:
Fragebogen mit Multiple-Choice, elektronisch am Prüfungs-PC
Besonderheiten:
Keine Unterschiede zur Klasse B
Praxis Klasse B197
Die praktische Ausbildung erfolgt zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen erforderlich, um später auch Schaltfahrzeuge fahren zu dürfen. Eine interne 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer dokumentiert deine Schaltkompetenz.
Fakten zur Praxisausbildung
Ablauf:
Automatik-Ausbildung + Schaltstunden (mind. 10) + interner Test
Fahrlehrer:
Enge Begleitung während der Umstellung auf Schaltwagen
Prüfung:
Offizielle praktische Prüfung auf Automatikfahrzeug
Besonderheit:
Nach bestandener Prüfung Eintrag B197 im Führerschein → Schaltwagen erlaubt
Sonderfahrten Klasse B197
Wie bei der Klasse B sind auch bei B197 die Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben. Sie können auf dem Automatikfahrzeug durchgeführt werden und müssen vollständig abgeschlossen sein.
Fakten zu Sonderfahrten
5x à 45 Min. Landstraße
4x à 45 Min. Autobahn
3x à 45 Min. Dämmerung/Nacht
Hinweis:
Diese Fahrten sind unabhängig vom persönlichen Fahrkönnen gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil jeder Ausbildung.
PKW-Führerscheine
FÜHRERSCHEIN B
- PKW bis 3,5 t und max. 8 Sitzplätze
- Anhänger bis 750 kg (darüber bei Kombi max. 3,5 t)
- Ab 18 Jahren (bzw. 17 mit Begleitung)
- Schalt- oder Automatik möglich
Führerschein B197
- Praktische Prüfung auf Automatik möglich
- Nach Schaltfahrstunden auch Schaltwagen erlaubt
- Ab 18 Jahren (bzw. 17 mit Begleitung)
- Gleichwertig mit Klasse B, ohne EU-Einschränkung

Führerschein B96
- Kombis aus Auto und Anhänger bis 4,25 t
- Keine extra Prüfung – nur Schulung nötig
- Voraussetzung: Führerschein Klasse B
- Ideal für Wohnwagen und größere Anhänger